Initiative Verlegerrecht

Die Position der Verlage in der analogen und digitalen Welt

Ein Positionspapier zur rechtlichen Absicherung verlegerischer Leistungen


"Verlage bilden einen wichtigen und verlässlichen Grundpfeiler für die freie Äußerung von Meinungen, Positionen und Ideen, für die Vermittlung von Wissen und Hintergründen, für breitgefächerte, vielfältige Unterhalungsangebote. Sie sind damit ein Garant für Pluralität und gesellschaftspolitische Entwicklungen demokratischer, offener Gesellschaften. Die eigenen verlegerischen Leistungen der Verlage sind nicht mit den urheberrechtlichen Leistungen der Kreativen identisch."

Und trotzdem werden verlagseigene Leistungen und Infrastrukturen, wie Lektorat, Herstellung, Marketing, Vertrieb und Plattform-Angebote nicht durch das geltende Recht in dem Umfang geschützt wie es u.a. bei Unternehmen und Herstellern in den Bereichen Audio, Film und Datenbanken bereits der Fall ist. Das Fehlen eines Leistungsschutzrechts für Verlage - dem Verlegerrecht - hat nicht nur zur Folge, dass Einnahmen nur aus Autorenverträgen generiert werden, sondern auch, dass Rechtsverletzungen an den oben genannten Leistungen nicht geltend gemacht werden können. Dabei wird es durch die vielfältigen neuen Medien- und Plattformangebote der Verlage zunehmend wichtiger einen solchen Rechtsrahmen zu schaffen.

Das Verlegerrecht konkurriert nicht mit den Urheberrechten der Autor*innen und bringt diesen keine finanziellen Nachteile. Vielmehr schützt es auch die Urheber*innen, wenn Verlage bei Rechtsverletzungen Ansprüche geltend machen können.

Die Initiative Verlergerrecht der Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e. V. (avj), des Ernst Klett Verlags, des Verband Bildungsmedien und der Verlagsgruppe Random House setzt sich für ein Leistungsschutzrecht ein, um Verlagen eine gleiche Rechtsposition wie Ton-, Filmhersteller und Co. zu ermöglichen und die Innovations- und Investitionsfähigkeit abzusichern.

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

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