Stellungnahme zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN »Mehr Demokratie ist die Lösung - Netzpolitik« auf der Bundesdelegiertenkonferenz
Auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 25.-27.11.2011 in Kiel soll nach Absicht Ihres Bundesvorstands der Antrag D-02 »Mehr Demokratie ist die Lösung - Netzpolitik« verabschiedet werden.

Der Vorstand der avj hat sich in einem Schreiben an die Vorsitzende Claudia Roth gewandt mit der dringenden Bitte, diesen Antrag so nicht zu verabschieden. Im Brief der avj heißt es u.a.: »Unter dem freundlich und gerecht klingenden Anspruch, "einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der UrheberInnen und UserInnen" herbeizuführen, leisten Sie der Denkhaltung Vorschub, die da meint, jegliche "kommerzielle" Verwertung von medialen Inhalten im Netz sei ein Ausdruck gestriger und damit nicht demokratisch zeitgemäßer Rechts- und Gesellschaftsmodelle.«

Demgegenüber wird festgehalten:
Das Urheber- und Verlagsrecht dient dem Schutz der berechtigten Interessen von Urhebern und Verwertern unabhängig von der medialen Form. Ebenso wenig wie die analoge Nutzung von Urheberrechten durch pauschale Honorierungen vernünftig geleistet werden kann, wird das bei der digitalen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken funktionieren. Wer Schriftsteller, Illustratoren, Buchgestalter, Übersetzer und andere Kreative unter den Zwang einer "befristeten Exklusivität der Nutzungsmöglichkeiten" setzt, beraubt sie - wie ihre Partner auf der Verwertungsseite, die Verlage - sowohl entscheidender Faktoren der Vertragsfreiheit sowie der Perspektive, mit einem gewissen zeitlichen Horizont planen, arbeiten und Erlöse erzielen zu können.
Kultur-Flatrates bedeuten eine Enteignung der Urheber und machen sie von öffentlichen Zuwendungen abhängig. Das eine wie das andere würde nichts als eine Verflachung des Angebots bewirken.

Kinder und Jugendliche müssen vor Gesetzesbrechern (sowie vor sensationslüsterner Gewalt und politischer Manipulation) geschützt werden, in der wirklichen Welt wie in den Medien. Als Urheberrechtsbrecher im Netz treten Großkriminelle, Kleinkriminelle und Ahnungslose auf. Letztere will niemand "kriminalisieren", aber gerade weil die Verschleierungs- und Umgehungstechniken im Internet so vielfältig sind, muss den organisierten Verletzern des Urheberrechts mit rechtstaatlichen Mitteln das Handwerk gelegt werden.


Pressemitteilung vom| 25.11.2011
veröffentlicht unter www.avj-online.de
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